Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie alle Führerschein-Klassen übersichtlich zusammengefasst.
Klasse B
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A mit
• zG max. 3.500 kg • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Ahängerregelung:
• Anhänger niit zG max. 750 kg immer erlaubt • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt,
wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs”
bei der Anhängerregelung
18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17
Klasse B 197
Seit dem 01.04.2021 kann die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Voraussetzung um Schaltgetriebe und Automatikfahrzeuge fahren zu dürfen, sind mindestens 10 Fahrstunden a 45min auf einem Schaltgetriebe und eine 15 minütige Testfahrt.
Durch diese Ausbildung entfällt der Automatikeintrag. Hierbei muss der Fahrlehrer bescheinigen, dass der Fahrschüler auch mit einem Schaltfahrzeug fahren kann.
Dem Prüfer muss bei der Fahrerlaubnisprüfung auf dem Automatikfahrzeug diese Bescheinigung vorgelegt werden.
Klasse B 196
Zum Autoführerschein A 1 Upgrade (B 196 ). Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung. Dieses Recht gilt nur innerhalb
von Deutschland.
Ein Aufstieg von A 1 auf A 2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B Führerscheines
Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 min., klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung: 10 Fahrstunden a 45 min. , davon Überlandstrecken und Autobahnabschnitte, sowie die erforderlichen Grundfahraufgaben der Klasse A1
Nach der Ausbildung: Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild bei der FührerscheinsteIle einen neuen Führerschein beantragen.
Mindestalter 25 Jahre
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere
Schulung erforderlich.
vgl. Klasse B
Klasse BE
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
• Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Vorbesitz: B
vgl. Klasse B
Klasse C
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A- mit
• zG über 3.500 kg • max. 8 Personen außer dem Fahrer • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung
Klasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A- mit
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
18 Jahre
Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger ode r Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 3.500 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
18 Jahre
Klasse D
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
• für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
• mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner
Tätigkeit und Qualifikation.
Klasse DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner
Tätigkeit und Qualifikation.
Klasse D1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
• für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
• Länge max. 8 m
• mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
21 Jahre; 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen"
Berufsausbildung
Klasse D1E
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
und "zG der Kombination max. 12.000 kg"
21 Jahre; 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen"
Berufsausbildung
Klasse L
Zugmaschine
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhangern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Staplerund andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger
16 Jahre
Klasse T
Zugmaschine
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliehe Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt
16 Jahre
Klasse A
Krafträder:
• Hubraum über 50 cm³ oder
• bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
• Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine
theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für
Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse A1
Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 cm³
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
• Leistung max. 11 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit:
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine
theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
18 Jahr
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
• Leermasse max. 350 kg
Einschluss: keine
Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S
15 Jahre